Ablauf
Terminvereinbarung
Um eine Psychotherapie zu beginnen, benötigen Sie einen Termin. Den können Sie mit mir in den jeweiligen telefonischen Sprechzeiten oder per Email vereinbaren. Bitte schildern Sie mir am Telefon kurz Ihr Anliegen. Anmeldungen und Anfragen, die auf den AB gesprochen werden, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Sprechstunde
Sie können bis zu dreimal in eine psychotherapeutische Sprechstunde kommen, wobei eine Sprechstunde 50 Minuten lang ist. Ziel ist es abzuklären, ob eine Störung mit Krankheitswert vorliegt und wie der individuelle Behandlungsbedarf aussieht. Sie erhalten dann eine Empfehlung zur weiteren Behandlung. Schriftlich erhalten Sie diese Informationen zusammen mit der Angabe, ob die Therapie in unserer Praxis erfolgen kann oder nicht. Seit dem 1.April 2018 benötigen Sie diese „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde“, um überhaupt mit den probatorischen Sitzungen beginnen zu können.
Probatorische Sitzungen
Eine Psychotherapie muss bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Um diesen Antrag stellen zu können, müssen Informationen gesammelt werden. Dies erfolgt in den probatorischen Sitzungen. Die max. 2 Sitzungen bieten die Gelegenheit, sich weiter kennenzulernen sowie Therapieziele und Methoden festzulegen. Alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung erhalten Sie in der Praxis.
Therapiesitzungen
Beantragt wird zuerst eine Therapie mit 12 Sitzungen (KZT1), die dann mit einem Antrag auf weitere 12 Sitzungen (KZT2) erweitert werden kann. Die 50-minütigen Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Am Anfang und zum Ende einer Therapie sind auch größere Zeiträume zwischen den einzelnen Sitzungen möglich. Nach den 24 Sitzungen endet die Psychotherapie. Verlängerungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Organisatorisches
Einmal im Quartal ist das Einlesen der Krankenversichertenkarte notwendig. Die gesetzlichen Versicherungen übernehmen die Behandlungskosten einer Psychotherapie. Bei den Privaten Krankenversicherungen sind die Kostenübernahmen unterschiedlich und sollten vor Antritt einer Psychotherapie geklärt werden.
Meine Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung ermöglicht die Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen, den privaten Krankenversicherungen, den Beihilfestellen und Berufsgenossenschaften. Wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, sollte er mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Hier reicht eine Mitteilung auf dem AB. Bei Verletzung dieser Regel kann ein Ausfallhonorar erhoben werden.